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Beweislast
abbiegen
einfahren



Anscheinsbeweis gegen den Einbieger beim Auffahrunfall

"Kommt es - wie vorliegend - in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ausfahrenden (OLG Hamm, VersR 1979, 266266; KG, NZV 2006, 369369 ; Burmann in: ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014 - 9 U 149/13