verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Kraftfahrzeug
Winterreifen



Mehrkosten für Winterreifen bei Bedarf erstattungsfähig

"Ersatzfähig sind die Mehrkosten für Winterreifen, da diese als Sonderleistungen von den Autovermietern üblicherweise nur gegen Zuschlag erbracht werden (vgl. BGH VersR 2013, 713; OLG Köln, Urteil vom 22.03.2011, 3 U 47/10; OLG Stuttgart, Urt. v. 18.08.2011 - 7 U 109/11, beide zitiert nach Juris). In ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Krefeld, Urteil vom 18.09.2024 - 3 C 108/14