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Kraftfahrzeug
Schadenserweiterung



optische Schadenserweiterung ist nicht zwingend ein Schaden

"Es steht zwar fest, dass der Felgenstern des linken Vorderrades des klägerischen Fahrzeuges durch den streitgegenständlichen Unfall beschädigt worden ist. Insoweit liegen - möglicherweise auch tiefe - Kratzer, allerdings keine Verformungen vor. Der Sachverständige hat diesbezüglich angegeben, dass ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2023 - 7 U 131/22