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Kraftfahrzeug
Restwert / Restwertermittlung



Restwert: mehr Anstrengungen bei Profis

"Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Pkw eines Autohauses bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, das klagende Autohaus aufgrund seiner besonderen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung für verpflichtet gehalten, den Restwertma......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2024 - 11 U 9/23
 

Restwertangebote: Grundsatz: nach Regionalmarkt

"b) Die Veräußerung des Fahrzeugs zu dem im Schadensgutachten auf dem einschlägigen regionalen Markt ermittelten Restwert genügt den von der Rechtsprechung entwickelten und auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil v. 25.06.2019 - VI ZR 358/18;......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2024 - 11 U 9/23
 

Restwertangebote: höheres Angebot ist bei Zumutbarkeit anzunehmen

"Lediglich dann, wenn die Schädigerseite - anders als im vorliegenden Fall - dem Geschädigten bereits vor dem Verkauf des unfallgeschädigten Fahrzeugs ein besseres zumutbares Restwertangebot nachgewiesen hat, besteht eine Verpflichtung des Geschädigten, dieses Angebot zwecks Schadensminderung anzunehm......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2024 - 11 U 9/23
 

Restwertangebote: Regionalmarkt gilt auch bei kreditfinanziertem Kauf

"An dieser Einschätzung ändert sich im vorliegenden Fall nichts aufgrund des Umstandes, dass das unfallgeschädigte Fahrzeug an die H.-Bank sicherungsübereignet war, auch wenn diese bei eigener Veräußerung in der Lage gewesen wäre, ein besseres Restwertangebot - wenn auch nicht notwendig das von dem......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2024 - 11 U 9/23
 

Restwerterzielung ist Aufgabe des Geschädigten (= Wirtschaftlichkeitspostulat aus § 249 BGB)

"(1) Da - wie bereits ausgeführt - eine unangemessene Verwertung nicht erst unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu prüfen ist, ist der Kläger im rechtlichen Ausgangspunkt bereits nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB dafür darlegungs- und beweispflicht......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22