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Tür
Beladen



Einsteigeregeln gelten auch beim Einladen

"Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- o......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, URteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08