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Tür
Allgemeines



Auch das Öffnen der Tür durch Beifahrer gehört zur Betriebsgefahr

"Anders als die Beklagte meint, muss sie auch für das Verhalten des Bruders ihres Versicherungsnehmers einstehen. Die Beklagte verkennt insoweit, dass der Klägerin ein Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG gegen den Fahrzeughalter selbst zusteht, dessen Risiko wiederum durch die Beklagte als Kfz-Haftpflichtvers......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - 13 S 117/15