verkehrsrechtbuch.de (897)

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Parken
Höhe



Garage: Höhenangabe muss schon richtig sein

"Dass der Beklagte u. a. für die Tiefgarage verkehrssicherungspflichtig ist, stellt er selbst nicht in Abrede. Diese Pflicht hat er dadurch verletzt, dass er das Verkehrszeichens 265 „2 m“ an der Einfahrt zu Tiefgarage hat anbringen lassen, obwohl die gefahrlose Einfahrt mit Fahrzeugen bis zu einer H......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 20. August 2013 – 2 S 72/13
 

Mitverschulden 50% bei Höhenhindernis auf Parkstreifen

"Gegen diese Verkehrssicherungspflicht hat die bekl. Stadt verstoßen, indem sie den Verkehr unter der ca. 60 bis 80 cm in den Parkstreifen hineinragenden Werbeanlage zugelassen und keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass ein Unterfahren mit hohen Fahrzeugen verhindert ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bochum, Urteil vom 18.06.2001, Az. 6 O 73/01 und folgend: OLG Hamm, 9 U 130/01