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Parken
Mitverschulden



Mitverschulden 50% bei Höhenhindernis auf Parkstreifen

"Gegen diese Verkehrssicherungspflicht hat die bekl. Stadt verstoßen, indem sie den Verkehr unter der ca. 60 bis 80 cm in den Parkstreifen hineinragenden Werbeanlage zugelassen und keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass ein Unterfahren mit hohen Fahrzeugen verhindert ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bochum, Urteil vom 18.06.2001, Az. 6 O 73/01 und folgend: OLG Hamm, 9 U 130/01