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Betrieb
PKW



keine Betriebsgefahr des ordnungsgemäß parkenden Fahrzeuges

"Entgegen der Auffassung der Berufung findet vorliegend auch keine Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG statt. Denn die Klägerin trifft hier keine Haftung für die Unfallfolgen. Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob sich das klägerische Fahrzeug im Unfallzeitpunkt noch im Betrieb befand (vgl. hier......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - 13 S 117/15