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Autobahn
Prozessrecht



Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

"aa) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht ein......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16