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Unfall
Direktanspruch



Direktaspruch gegen Kfz-Haftpflichtversicherer

"1. Aufgrund der Verursachung des Verkehrsunfalls durch das bei der Beklagten versicherte Kraftfahrzeug steht der Klägerin grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der für die Reparatur ihres Fahrzeugs erforderlichen Aufwendungen nach �� 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 BGB zu, so dass auch ein Direktanspruch......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 





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