verkehrsrechtbuch.de (813)

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Beobachtungspflicht
Abwägung



Haftung (75%) des alkoholisierten Kfz-Fahrers gegenüber Fußgänger (25%), der entgegen § 25 Abs. 3 StVO die Straße überquert

"Nach alledem steht zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters fest, dass der Beklagte zu 1 für die Klägerin unmittelbar vor Betreten der Fahrbahn erkennbar war, so dass ihr ein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen § 25 Abs. 3 StVO anzulasten ist. Bei verkehrsrichtigem Verhalten wäre der Unfall ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23