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Verdienst
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Verdienstausfallschaden: Netto- oder Bruttolohnmethode möglich

"Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen seinem fiktiven Einkommen ohne das schädigende Ereignis und seinem tatsächlichen Einkommen, außerdem muss ich der Kl��ger das Krankengeld und die Lohnfortzahlungen anrechnen lassen. Denn in dieser Höhe ist ein etwaiger Ersatzanspruch de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Essen, Urteil vom 06.11.2020 - 11 O 70/17
 





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