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Personenschaden
Vorteilsausgleich



ersparte Aufwendungen bei Verdienstausfall

"Mangels konkreteren Vortrags der Parteien schätzt das Gericht die ersparten Aufwendungen wie Fahrtkosten u.ä. mit 5 % gem. § 278 ZPO des Netto-Lohns."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Essen, Urteil vom 06.11.2020 - 11 O 70/17