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Prozessrecht
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bei fiktiver Abrechnung: volle Beweislast; kein Werkstattrisiko

"Da die Klägerin den Schaden fiktiv abrechnet, kann sie sich insoweit nicht auf ein "Werkstattrisiko" berufen (hierzu zuletzt BGH, Urt. v. 26. April 2022 - VI ZR 147/21, r+s 2022, 478), sondern muss für die von ihr behaupteten als erforderlich behaupteten Reparaturkosten vollen Beweis führen (BGH, Urt........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

Bei Werkstattrisiko: Beweisaufnahme verboten

"f) Soweit der Schädiger das Werkstattrisiko trägt, verbietet sich im Schadensersatzprozess zwischen Geschädigtem und Schädiger mangels Entscheidungserheblichkeit eine Beweisaufnahme über die objektive Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Reparaturkosten (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2022 -......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Werkstattrisiko - wenn es der Schädiger trägt, bedarf es da keiner Beweisaufnahme

"f) Soweit der Schädiger das Werkstattrisiko trägt, verbietet sich im Schadensersatzprozess zwischen Geschädigtem und Schädiger mangels Entscheidungserheblichkeit eine Beweisaufnahme über die objektive Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Reparaturkosten (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2022 -......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Werkstattrisiko bei unbezahlter Rechnung: nur, wenn Leistung an Werkstatt gefordert

"5. Die Anwendung der genannten Grundsätze zum Werkstattrisiko setzt nicht voraus, dass der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat. Soweit der Geschädigte die Reparaturrechnung nicht beglichen hat, kann er - will er das Werkstattrisiko nicht selbst tragen - die Zahlung der Reparaturkoste......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Reparatur muss Geschädigter beweisen

"An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anford......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22