verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
nein
Vorteilsausgleich
Vorschaden



Abzug Neu für Alt: Lackschäden: nein, wenn niemand die Schäden beseitigen würde

"Die Annahme eines deckungsgleichen und infolgedessen eine Ersatzfähigkeit ausschließenden Vorschadens an dem Heckstoßfänger scheidet damit aus. Soweit die Kratzspuren im Rahmen der Reparatur des linksseitigen Unfallschadens zwangsläufig durch die Neulackierung ebenfalls beseitigt wurden, stellt sich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022 - 7 U 45/21