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verkehrsrechtbuch.de (813)

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nein
Vorteilsausgleich
ja



Werkstattrisiko umfasst alle Schadenbeseitigungspoistionen, deren Einfluss dem Geschädigten entzogen sind

"4. Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-) Verschulden trifft, so sind die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger deshalb auch dann vo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22