verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
nein
Vorteilsausgleich
Brille



Abzug Neu für Alt: Brille (hier: kein Abzug)

"a) Hinsichtlich der Brille kann die Klägerin weitere 280,00 € beanspruchen, weil der vorgenommene Abzug neu für alt nicht angezeigt ist. Inwieweit beim Ersatz von Brillen entsprechende Abzüge zu machen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten; teilweise wird ein Abzug von weiteren Voraussetzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Hörgerät

"Ein Abzug neu für alt ist bezüglich der Hörgeräte nicht vorzunehmen. Zur Begründung wird auf obige Ausführungen bezüglich der Brille verwiesen, die für das medizinische Hilfsmittel Hörgeräte - unabhängig davon, ob ein gleichwertiges oder niederwertiges Modell angeschafft worden ist - entsprech......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23