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Naturalrestitution



Abzug Neu für Alt: möglich bei Wertausgleichsvorgehen nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB

"Auch wenn durch die Umrüstung eines Gebrauchtwagens ein zulassungsfähiges Taxi hergestellt werden kann, das dem beschädigten Taxi technisch wie wirtschaftlichfunktional gleichwertig ist, und somit grundsätzlich die Möglichkeit zur Naturalrestitution besteht, kann der Geschädigte gemäß § 251 Abs........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17
 

Schadensersatz bei vorgeschädigtem Fahrzeug: in der Regel wohl "richtige" Reparatur mit Neuteilen und Abzug Neu für Alt

"bb) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Erstgericht erkannt, dass der Kläger nach Maßgabe dieser Grundsätze nicht verlangen kann so gestellt zu werden, wie er mit einem völlig unbeschädigten Fahrzeug stünde. Nach der Differenzhypothese kann er vielmehr nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2014 - 13 S 198/13