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Vorteilsausgleich
Allgemeines



Abzug Neu für Alt jedenfalls bei fiktiver Abrechnung zumutbar

"Der Ausgleich dieses Wertzuwachses ist dem Kläger auch ohne weiteres zumutbar. Zwar ist es dem Geschädigten ggf. unzumutbar, einen Wertzuwachs, der sich nur durch einen Verkauf realisieren lässt, auszugleichen, wenn er die Sache nicht tatsächlich veräußert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, V......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2014 - 13 S 198/13
 

Abzug Neu für Alt: möglich bei Wertausgleichsvorgehen nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB

"Auch wenn durch die Umrüstung eines Gebrauchtwagens ein zulassungsfähiges Taxi hergestellt werden kann, das dem beschädigten Taxi technisch wie wirtschaftlichfunktional gleichwertig ist, und somit grundsätzlich die Möglichkeit zur Naturalrestitution besteht, kann der Geschädigte gemäß § 251 Abs........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17
 

Schadensersatz bei vorgeschädigtem Fahrzeug: in der Regel wohl "richtige" Reparatur mit Neuteilen und Abzug Neu für Alt

"bb) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Erstgericht erkannt, dass der Kläger nach Maßgabe dieser Grundsätze nicht verlangen kann so gestellt zu werden, wie er mit einem völlig unbeschädigten Fahrzeug stünde. Nach der Differenzhypothese kann er vielmehr nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2014 - 13 S 198/13
 

Werkstattrisiko umfasst alle Schadenbeseitigungspoistionen, deren Einfluss dem Geschädigten entzogen sind

"4. Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-) Verschulden trifft, so sind die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger deshalb auch dann vo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22