verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Bedenkzeit / Prüfzeit
Versicherungsrecht



Prüfzeit des Versicherers

"Dies ist vorliegend jedoch der Fall. Einem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist im Regelfall eine Prüfungszeit von vier bis sechs Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2020 - 12 W 326/20, NJOZ 2021, 1......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22