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Unfall
Beweislast



KOllisionsabsprache muss Versicherer beweisen

"Der Nachweis einer die Rechtswidrigkeit und damit die Haftung ausschließenden Kollisionsabsprache obliegt dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer (BGH Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7 m. w. N.; Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22