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Kreuzung
Querverkehr
Beweislast



Gegner muss beweisen, dass es sich um einen unechten Nachzügler handelte

"Die Klägerin hat aber den Beweis, dass es sich bei der Beklagten zu 2) um einen sog. "unechten Nachzügler" handelte, nicht erbracht."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16