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Parkplatz
Definition
rechts-vor-links



auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links nur ausnahmsweise

"Die auf Parkplätzen vorhandenen Fahrspuren dienen zudem typischerweise nicht - wie es der Zweckrichtung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO entspräche - der möglichst zügigen Abwicklung des fließenden Verkehrs, sondern der Erschließung der Parkmöglichkeiten durch Eröffnung von Rangierräumen und der ErmÃ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21