"Die von der Schwacke-Liste insoweit vorgesehenen Nebenkosten betreffen die Vereinbarung einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung unter 500,00 € (Schwacke-Liste 2014, Seite 424). Die Klägerin behauptet aber lediglich eine Haftungsreduzierung auf einen Selbstbehalt von 500,- €. Eine solche Haftungsbeschränkung ist ausweislich der Erläuterungen der Schwacke-Liste bereits in dem gemäß der Tabelle ausgewiesenen Normaltarif berücksichtigt (vgl. Schwacke-Liste 2014, Seite 3 und 13)." |