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Kompensation
Bagatellschaden



Vorrang der Naturalrestitution vor Kompensation

"1. Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Geschädigte, der es nach einem Sachschaden selbst in die Hand nimmt, den früheren Zustand herzustellen, berechtigt, vom Schädiger den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der Schädiger kann ihn auf eine Entschädigung in Geld für den erlittenen Wer......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17