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Rechnung / Gebührennote & Honorar
Schaden
Fahrbahn



Straßenreinigungskosten können per Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer verfolgt werden

"a) Aufgrund der Verschmutzung der Bundesautobahn durch Betriebsstoffe, die aus dem bei der Beklagten versicherten Kraftfahrzeug ausliefen, steht der Klägerin als Eigentümerin (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 FStrG) ein Anspruch auf Ersatz der zur Reinigung und Wiederherstellung der gefahrlo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14