verkehrsrechtbuch.de (813)

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Geldbörse
nein
Kleidung & Persönliches



Abzug Neu für Alt: Handtasche, hier: nein

"c) Der Klägerin stehen ferner weitere 4,95 € für die Geldbörse und weitere 29,99 € für die Handtasche ("City-Tasche") zu. Ein Abzug neu für alt ist vorliegend nicht vorzunehmen. Für die Klägerin, auf die im Rahmen der subjektbezogenen

Schadensbetrachtung abzustellen ist, tritt bei d......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23