verkehrsrechtbuch.de (813)

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Brille
ja



Abzug Neu für Alt (hier ja): Brille, Nutzungsdauer von 5 Jahren; lineare Abschreibung

"Der Kläger wendet gegen den Abzug „neu für alt“ nur ein, es mangele wegen der medizinischen Notwendigkeit an der Zumutbarkeit für diesen Abzug. Das verfängt nicht. Maßgeblich ist, dass eine Brille als Gebrauchsgegenstand der Abnutzung unterliegt. Hierauf hat das Landgericht abgestellt. Diesen Um......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.08.2020 - 14 U 37/20