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Haftungsverteilung
Kolonne



situationsbedingte Betriebsgefahr: Kolonnenfahren

"Besondere Betriebsgefahr ist hierbei die Gesamtheit der Umstände, welche in der konkreten Verkehrssituation zur allgemeinen, die Gefährdungshaftung auslösenden Betriebsgefahr hinzutreten und die Gefahr einer Schadensverursachung erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029,......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19
 

Unfall zwischen PKW und Fußgänger: § 254 BGB möglich

"2. Die Haftung der Beklagten für die unfallbedingten materiellen und immateriellen Schäden aus § 7 Abs. 1 StVG ist eröffnet, weil der Kläger beim Betrieb des von der Beklagten gehaltenen Fahrzeugs schwerst verletzt wurde und die Beklagte den Beweis der Verursachung durch höhere Gewalt gemäß § 7 ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2024 - 7 U 142/23