verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Haftungsverteilung
überholen



60% Haftung des Abbiegenden gegenüber Überholer

"Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Kläger zumindest gegen die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat. Zwar hat der Kläger im Rahmen der informatorischen Befragung angegeben, er habe eine doppelte Rückschau durchgeführt, er hab......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15
 

Abwägung: Abstandsverstoß gegen Überholverstoß

"Neben der Betriebsgefahr der Fahrzeuge ist der zu geringe Abstand (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVG) gegen die Verstöße gegen die Überholverbote (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO und § 5 Abs. 2 S. 1 StVO) abzuwägen. Dabei ist anerkannt, dass der Überholende anteilig für den Unfall mithaftet, wenn der Ü......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Abwägung: Alleinhaftung des Linkabbiegers gegenüber Fahrzeug mit Sonderrechten

"4. Die Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG führt zur Alleinhaftung der Beklagten. Auf Seiten der Erstbeklagten wirkt sich der doppelte Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO und § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO aus. Auf Seiten des Klägers kann lediglich die durch das innerörtliche Überholmanöver erh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

Alleinhaftung des verkehrswidrigen Linksabbiegers ggü. überholendem Motorrad

"Auf Seiten des Klägers ist hingegen lediglich die einfache Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen. Der Senat verneint eine Mithaftung des Klägers zu 25 %, da diesem - wie ausgeführt - ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann und die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden nach gefestigter R......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2022 - 7 U 106/20
 

einfache Betriebsgefahr des Überholes tritt zurück ggü. Linksabbieger

"Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden tritt regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 19; v. 08.07.2022 - I-7 U 106/20, juris Rn. 23; Beschl. v. 04.05.2020 - I-7 U 29/19, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2024 - 7 U 83/22
 

grundsätzlich haften Auffahrender und Überholer allein

"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestell......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Haftungsverteilung: über Sperrfläche Abbiegender (60%) gegenüber über Sperrfläche überholendem, zu schnell fahrenden Überholer (40%)

"Hinzukommt, dass in der Regel die Betriebsgefahr desjenigen, der - wie hier die Beklagte zu 1) - unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegen will, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger We......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

reine Betriebsgefahr des Überholenden tritt hinter den Abbiegenden zurück

"Da die Beklagte lediglich für die reine Betriebsgefahr einzustehen hat, der Zeuge A aber gegen die Pflichten beim Abbiegen, indem er quasi nach hinten "blind" abgebogen ist, schwerwiegend verstoßen hat und sich das Gespann mit dem schwer erkennbaren Fahrtrichtungsanzeiger in einem nicht ordnungsgemäß......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2024 - 7 U 74/23