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Verdienst
Schaden



Verdienstausfallschaden: Netto- oder Bruttolohnmethode möglich

"Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen seinem fiktiven Einkommen ohne das schädigende Ereignis und seinem tatsächlichen Einkommen, außerdem muss ich der Kläger das Krankengeld und die Lohnfortzahlungen anrechnen lassen. Denn in dieser Höhe ist ein etwaiger Ersatzanspruch de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Essen, Urteil vom 06.11.2020 - 11 O 70/17