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Allgemeines
Anhänger
Betriebsgefahr



Haftungsverteilung innerhalb eines Gespanns

"b) Nach § 19 Abs. 4 Satz 2 StVG ist im Verhältnis der Halter des Zugfahrzeugs und des Anhängers zueinander nur der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug allein; in diesem Fall hängt die Ver......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23
 

Rückwärtsfahren mit Gespann ist "Ziehen"

"Entgegen der Auffassung der Revision ist auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein "Ziehen" im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG. Diese Begriffsverwendung entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG ("[...] eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug (Zugfahr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23