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Vertrauensgrundsatz
Geschwindigkeit



Der Vertrauensgrundsatz ist die Grundregel

"Soweit die Klägerinnen meinen, der Beklagte zu 1) habe gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen, weil er nicht genügend auf von rechts nahenden Fußgänger- oder Radverkehr geachtet habe, so ist dem entgegenzuhalten, dass das Straßenverkehrsrecht vom allgemeinen Vertrauensgrundsatz beherrscht wird, der sich ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21