verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Vertrauensgrundsatz
Unfall
Fußgänger



Reaktionspflicht beginnt bei erstem Anzeichen

"2. Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 1 verneint, weil er weder entgegen § 3 Abs. 1 StVO mit einer den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren sei noch gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2023 - VI ZR 11/21