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Abwägung
Prozessrecht



Allgemeines: Mitverschulden wegen nicht angelegten Anschnallgurtes: Herleitung und Quotenbestimmung

"b) Die Bemessung des Mitverschuldens wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes erfolgt einheitlich. Zwar mag der Umstand, dass der Kläger sich nicht angegurtet hatte, für jede der von ihm erlittenen Verletzungen - unbeschadet der Ursächlichkeit des Nichtanlegens des Gurtes für diese Verletzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 25.10.2019 - 10 U 3171/18
 

Haftungsabwägung aufgrund feststehender Tatsachen

"Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensent......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15
 

Haftungsabwägung nur aufgrund unstreitiger, zugestandener oder Bewiesener Tatsachen

"Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Abs. 2 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zuläss......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Haftungsabwägung nur bzgl. unfallkausaler Punkte

"1. Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung r......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22
 

nur feststehende Tatsachen in Abwägung einzustellen

"a) Die Abwägung der Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem d......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2024 - 7 U 142/23
 

nur feststehende Verstöße sind abzuwägen

"Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge können nur solche Umstände zu Lasten eines Beteiligten berücksichtigt werden, die unstreitig oder bewiesen sind und die sich ursächlich auf die Entstehung des Schadens ausgewirkt haben. Nur vermutete Tatbeiträge oder d......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2023 - 7 U 100/22