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Abwägung
Definition



Haftungsabwägung - Schutzzweck der Norm (zugunsten des Unfallgegners?) prüfen

"Zwar schützt das Überholverbot nicht regelwidrig einbiegende Fahrzeuge, so dass kein primärer Überholverstoß dem schuldhaften Handeln der Beklagten gegenüberzustellen ist, jedoch der Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot.berzustellen ist, jedoch der Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13
 

Haftungsabwägung aufgrund feststehender Tatsachen

"Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensent......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15
 

Haftungsabwägung nur aufgrund unstreitiger, zugestandener oder Bewiesener Tatsachen

"Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Abs. 2 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zuläss......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23