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Abwägung
einbiegen



allgemeine Abwägung: fehlerhaft Abbiegender gegenüber uzulässigem Überholer

"Hinzukommt, dass in der Regel die Betriebsgefahr desjenigen, der - wie hier die Beklagte zu 1) - unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegen will, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger We......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

Haftungsabwägung zwischen Einbieger und Überholer

"Eine Abwägung der beiderseitigen Verschuldensbeiträge und der Betriebsgefahren lässt eine Haftungsverteilung von S zu T zu Lasten der Beklagten als angemessen erscheinen, da der Verstoß gegen § 10 StVO (mit der Pflicht zum Gefährdungsausschluss) den Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot und die B......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13