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Abwägung
Alkohol



1/3 Mitverschulden, wer unangeschnallt bei einem Fahruntüchtigen einsteigt

"Dabei sind im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB die §§ 827 bis 829 BGB entsprechend anwendbar (allg. Meinung, vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl. § 254 Rn. 9 m. w. N.). Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusteigen in das Fahrzeug des absolut fahruntüchtigen Zeugen B., befand sich der Kläger aufg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20
 

Beifahrer hat Mitverschulden, wenn er Alkoholisierung merken konnte

"Das Mitverschulden des Geschädigten wird im Rahmen des Drittanspruchs nach § 844 Abs. 1 BGB über § 846 BGB berücksichtigt, welcher § 254 BGB für entsprechend anwendbar erklärt. § 846 BGB wird im Rahmen des Anspruchs aus § 10 StVG ebenfalls entsprechend zur Anwendung gebracht (Burmann/Heß/Jahnk......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Langen (Hessen), Urteil vom 28.09.2015, Az. 55 C 166/13 (11)
 

Haftung (75%) des alkoholisierten Kfz-Fahrers gegenüber Fußgänger (25%), der entgegen § 25 Abs. 3 StVO die Straße überquert

"Nach alledem steht zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters fest, dass der Beklagte zu 1 für die Klägerin unmittelbar vor Betreten der Fahrbahn erkennbar war, so dass ihr ein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen § 25 Abs. 3 StVO anzulasten ist. Bei verkehrsrichtigem Verhalten wäre der Unfall ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23
 

Haftungsabwägung (schlafender Fußgänger auf Straße gegenüber Verstoß gegen Sichtfahrgebot): 50:50

"Die gebotene Abwägung der beiderseitigen unfallursächlichen Verursachungsbeiträge führt zu einer je hälftigen Verantwortung beider Unfallbeteiligten. Insoweit hat der Senat berücksichtigt, dass der Geschädigte zwar die erste Ursache für das Unfallgeschehen gesetzt und damit maßgeblich zum Unfall......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2023 - 7 U 100/22
 

Leistungskürzung der Kaskoversicherung auf Null möglich bei alkoholbedingtem Unfall

"Der Umstand, dass die Klägerin den Versicherungsfall alkoholbedingt grob fahrlässig herbeigeführt hat, führt vorliegend dazu, dass ihr Anspruch gegen den Beklagten vollständig entfällt. Unter Berücksichtigung der Schwere des Verschuldens (Ziff. A.2.9.1 AKB i.V.m. § 81 Abs. 2 AKB § 81 Abs. 2 VVG)......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22