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Abwägung
Kaskoversicherung



Leistungskürzung der Kaskoversicherung auf Null möglich bei alkoholbedingtem Unfall

"Der Umstand, dass die Klägerin den Versicherungsfall alkoholbedingt grob fahrlässig herbeigeführt hat, führt vorliegend dazu, dass ihr Anspruch gegen den Beklagten vollständig entfällt. Unter Berücksichtigung der Schwere des Verschuldens (Ziff. A.2.9.1 AKB i.V.m. § 81 Abs. 2 AKB § 81 Abs. 2 VVG)......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22