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Werkstattrisiko
konkret
Abrechnung



bei fiktiver Abrechnung: volle Beweislast; kein Werkstattrisiko

"Da die Klägerin den Schaden fiktiv abrechnet, kann sie sich insoweit nicht auf ein "Werkstattrisiko" berufen (hierzu zuletzt BGH, Urt. v. 26. April 2022 - VI ZR 147/21, r+s 2022, 478), sondern muss für die von ihr behaupteten als erforderlich behaupteten Reparaturkosten vollen Beweis führen (BGH, Urt........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

Bei Werkstattrisiko: Beweisaufnahme verboten

"f) Soweit der Schädiger das Werkstattrisiko trägt, verbietet sich im Schadensersatzprozess zwischen Geschädigtem und Schädiger mangels Entscheidungserheblichkeit eine Beweisaufnahme über die objektive Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Reparaturkosten (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2022 -......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Werkstattrisiko - Schädiger als Zessionar kann sich nicht auf das Werkstattrisiko berufen

"a) Nach § 399 Alt. 1 BGB kann eine Forderung nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Eine solche Inhaltsänderung wird auch dann angenommen, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Werkstattrisiko - unbezahlte Rechnung und Zahlung an Geschädigten gefordert: Geschädigter trägt das Werkstattrisiko

"cc) Wählt der Geschädigte bei unbezahlter Rechnung hingegen - auch nach gerichtlichem Hinweis - Zahlung an sich selbst, so trägt er und nicht der Schädiger das Werkstattrisiko. Er hat dann im Schadensersatzprozess gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer gegebenenfalls zu beweisen, das......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Werkstattrisiko bei unbezahlter Rechnung: nur, wenn Leistung an Werkstatt gefordert

"5. Die Anwendung der genannten Grundsätze zum Werkstattrisiko setzt nicht voraus, dass der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat. Soweit der Geschädigte die Reparaturrechnung nicht beglichen hat, kann er - will er das Werkstattrisiko nicht selbst tragen - die Zahlung der Reparaturkoste......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Werkstattrisiko gilt auch für nicht durchgeführte Arbeiten, solange der Geschädigte die Nichtdurchführung nicht kennt

"c) Die genannten Grundsätze, an denen der Senat festhält, gelten auch für Rechnungspositionen, die sich auf - für den Geschädigten nicht erkennbar - tatsächlich nicht durchgeführte einzelne Reparaturschritte und -maßnahmen beziehen. Denn auch diese haben ihren Grund darin, dass die Schadensbeseit......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Werkstattrisiko trägt Schädiger

"Da die streitigen Positionen nach dem Prüfbericht vom 17.12.2021 (vgl. Anlage B1, Bl. 73 d.A.) tatsächlich durchgeführt wurden, sind die dadurch entstandenen Kosten unabhängig von der Frage erstattungsfähig, ob sie objektiv erforderlich waren, solange die Klägerin im Zusammenhang mit der Beauftragu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Aachen, Urteil vom 23.02.2023 - 1 O 219/22
 

Werkstattrisiko umfasst alle Schadenbeseitigungspoistionen, deren Einfluss dem Geschädigten entzogen sind

"4. Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-) Verschulden trifft, so sind die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger deshalb auch dann vo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22