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Spurwechsel / Fahrstreifenwechsel
Auffahrunfall



Alleinhaftung des Spurwechslers für anschließenden Auffahrunfall

"Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG VersR 2006, 563; vgl. auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. 2008, Rn. 157) hat die Betriebsgefahr regelmäßig ganz hinter einem Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurückzutreten. Eine davon abweich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Anscheinsbeweis bei Fahrspurwechsel

"Der Beklagte Ziff. 1 hat entgegen § 7 Abs. 5 S. 1 StVO den Fahrstreifen gewechselt, da eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern in hohem Maße durch ihn begründet war. Ist ein zeitlich und örtlich naher Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem vora......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler bei zeitnahem Auffahrunfall

"2. Der sorgfaltswidrige Fahrbahnwechsel des Beklagten Ziff. 1 war (mit-)ursächlich für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall. Nach der bereits zitierten Spruchpraxis des Kammergerichts und des OLG Bremen kann sich der Kläger auch insoweit mit Erfolg auf die Regeln über den Anscheinsbeweis berufe......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

kein Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden nach Spurwechsel des Vordermanns

"In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hat das Landgericht angenommen, dass ein gegen den Auffahrenden (hier den Kläger) sprechender erster Anschein, der sich letztlich auf die Nichteinhaltung eines der Geschwindigkeit entsprechenden Sicherheitsabstands oder auf Unaufmerksamkeit gr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09