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Spurwechsel / Fahrstreifenwechsel
Haftungsverteilung
Abwägung



Alleinhaftung des spurwechselnden LKW beim Abbiegen gegenüber einem PKW mit einfacher Betriebsgefahr

"3. In rechtlicher Hinsicht liegt damit auf Seiten der Beklagten ein Verstoß ihres Fahrers gegen die Sorgfaltsanforderungen beim Spurwechsel nach § 7 Abs. 5 StVO vor. Demnach darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Für ein Versch......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 15.02.2024 – 2 O 4326/22
 

Alleinhaftung des Spurwechslers für anschließenden Auffahrunfall

"Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG VersR 2006, 563; vgl. auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. 2008, Rn. 157) hat die Betriebsgefahr regelmäßig ganz hinter einem Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurückzutreten. Eine davon abweich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Haftungsverteilung Spurwechsler (75%) gegenüber 200 km/h (25%)

"(b) Dies schließt zwar andererseits nicht aus, dass die Betriebsgefahr im Einzelfall hinter einem groben Verschulden des Unfallverursachers zurücktritt. Bei einer aber - wie im vorliegenden Fall - eklatanten Überschreitung der Richtgeschwindigkeit des Klägerfahrzeugs um ca. 70 km/h ist dieses jedoch ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 01.06.2022 - 10 U 7382/21 e