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überholen
Allgemeines
Anscheinsbeweis



kein zwingender Anscheinsbeweis gegen Überholenden

"Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein Anscheinsbeweis gegen den Überholenden nicht generell anzunehmen ist; ein solcher kommt aber je nach Einzelfall in Betracht (grundlegend BGH NJW 1975, 312; siehe auch Kuhnke NZV 2018, 447, 449 f.). Ein solcher besonderer Einzelfall liegt vorliegend vor........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21