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Allgemeines
Abwägung



allgemeine Abwägung: fehlerhaft Abbiegender gegenüber uzulässigem Überholer

"Hinzukommt, dass in der Regel die Betriebsgefahr desjenigen, der - wie hier die Beklagte zu 1) - unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegen will, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger We......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

grundsätzlich haften Auffahrender und Überholer allein

"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestell......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22